Antragstellung und Finanzierung

Die solitären heilpädagogischen Fördermaßnahmen werden für die solitäre Frühförderung nach der Antragstellung beim zuständigen Landschaftsverband, von diesem nach Prüfung des Antrages und einer Zusage finanziert.

Eine heilpädagogische Maßnahme für Kinder ab Schuleintritt, wird nach Antrag beim zuständigen Jugendamt oder Amt für Soziales  und Überprüfung der Indikation der Maßnahme, von diesem finanziert (Einzelfallentscheid).

Für die Eltern ist die Förderung daher kostenfrei.

Anmeldung, Ablauf der Diagnostik, Antragstellung und Förderbeginn für eine solitäre Frühförderung:

  • Telefonische Anmeldung unter 02323 /51512 oder unter info@heilpaedagogische-praxis-herne.de
  • Erstgespräch
  • Testdiagnostik anhand Standardisierter Test zur Feststellung des aktuellen Entwicklungsstandes des Kindes. Falls schon eine Diagnostik einer anderen Einrichtung vorliegt (Sozialpädiatrisches Zentrum, Frühförderung etc.) und diese nicht älter als 6 Monaten ist, kann diese verwendet werden.
  • Diagnostikgespräch
  • Gespräch der Eltern mit den zuständigen Kinderarzt, wegen einer Notwendigkeitsbescheinigung für eine solitäre Frühförderung. Diese muss dem Antrag zugefügt werden.
  • Antragstellung beim zuständigen Landschaftsverband
  • Nach schriftlicher Bewilligung der Förderung des Leistungsträgers (Information erhalten die Eltern ), werden Fördertermine ausgemacht.

Anträge auf eine heilpädagogische Förderung von Kindern ab Grundschulalter werden durch das Jugendamt (Stadt Bochum) an uns geleitet.