Interdiziplinäre Frühförderung

Seit dem 01.01.2021 sind wir in Kooperation mit der Frühförderung der Lebenshilfe als Trägergemeinschaft als Interdisziplinäre Frühförderung anerkannt.

Wir betreuen
(wie auch in der solitären Heilpädagogik) …

  • Kinder zwischen 0 und 6 Jahren, die Besonderheiten in ihrer Entwicklung aufweisen, die in ihrer Entwicklung verzögert sind sowie Kinder mit einer drohenden oder vorhandenen Behinderung.
  • Frühförderung orientiert sich an den individuellen Bedarfen des Kindes.
  • Die Interdisziplinäre Frühförderung (IFF) umfasst fachübergreifend heilpädagogische sowie therapeutische Hilfe zur Unterstützung der Teilhabe des Kindes im Alltag, in der Kindertageseinrichtung etc.
  • Neben dem Kind stehen selbstverständlich auch die Familie und das familiäre Umfeld im Mittelpunkt unseres Angebotes.

Wir bieten …

  • ein offenes Beratungsangebot
  • Entwicklungsdiagnostik, pädagogisch und medizinisch-therapeutisch,
  • Individuelle Einzel- und Gruppenförderung,
  • Heilpädagogik mit Methodenvielfalt,
  • Therapien in den Bereichen Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie,
  • Psychologische Beratung,
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachleuten und Institutionen.

So nehmen Sie Kontakt auf …

  • Fragen Sie Ihren Kinderarzt um Rat bei Sorgen und Entwicklungsauffälligkeiten, die Sie oder andere bei Ihrem Kind feststellen.
  • Der Kinderarzt entscheidet, ob eine Eingangsdiagnostik für die Interdisziplinäre Frühförderung ratsam ist, und stellt eine Verordnung („Rezept“) aus.
  • Mit der Verordnung werden Sie sich bitte an uns!
  • Diese Verordnung muss der Kinderarzt auf dem Verordnungsmuster 16 ausstellen und die Formulierung „Eingangsdiagnostik Interdisziplinäre Frühförderung, Diagnose der Entwicklungsstörung“ hinzufügen.
  • Wir führen dann eine Eingangsdiagnostik durch, erstellen einen Förder- und Behandlungsplan und stellen dann, mit Ihnen den Antrag auf Förderung / Therapie beim Leistungsträger.
  • Der Leistungsträger in unserem Fall ist der Landschaftsverband- Westfalen-Lippe. Dieser entscheidet wie viele Fördereinheiten Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie oder/ und Physiotherapie bewilligt werden.